Abrechnungs-Tipp zu Beratungsleistungen
Schon gewusst wie man die Beratungsleistungen (Ä1/Ä4/Ä34/6190) richtig abrechnet?

Abrechnungs-Tipp zu Beratungsleistungen

Kurz und knapp – Beratungsleistungen in der Zahnarztpraxis erklärt

Beratungsleistungen sind häufig abgerechneten Leistungen in einer Praxis. Mit der Häufigkeit des Ansatzes verbunden ist auch die hohe Anzahl der Beanstandungen durch die Kostenträger. Beanstandungen treten ein, wenn die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ zu diesen Leistungen nicht richtig angewendet oder diese Bestimmungen leider auch von Seiten der Kostenträger falsch interpretiert werden. Daher zeigen wir Ihnen wie Sie richtig die Beratungsleistungen abrechnen können.

 

GOÄ1 – Beratung – 2,3 fach – 10,72 €

Beratung des Patienten durch den Zahnarzt-telefonisch oder persönlich
wiederholt abrechenbar innerhalb eines Zeitraums eines Monats

  • je Behandlungsfall, bei einem neuen Behandlungsfall erneut abrechenbar
  • für das Ausstellen eines Rezeptes, oder einer Überweisung mit Beratung durch den Zahnarztin getrennter Sitzung auch wiederholt an einem Tag möglich
  • als alleinige Leistung immer

GOÄ3 – Beratung mehr als 10 Minuten – 2,3 fach – 20,11 €

  • nur bei einer Mindestdauer von 10 Minuten und nur im Zusammenhang mit Untersuchungen nach der GOZ-Nr. 0010 bzw. GOÄ-Nr. Ä5 oder GOÄ-Nr. Ä6 berechnungsfähig- keine weiter Leistungen daneben möglich.
  • als alleinige Leistung immer.

 

GOZ 6190 – 2,3 fach – 18,11 €

Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen. Nicht nur im kieferorthopädischen Bereich berechnungsfähig. Methodische Verfahren zur Unterbrechung von schädlichen Gewohnheiten wie z.B.
• Vermeidung von schädliche „Pflege“-Gewohnheiten bei Zahnersatz
• Vermeidung von Zähnepressen oder Knirschen
• Schädliche MuHy-Gewohnheiten zur Vermeidung von Putzdefekten
• Abgewöhnung von Habit wie Finger- und Schnullerlutschgewohnheiten, Lippen, oder Wangenbeißen, oder Fingernägelkauen gelten hier ebenfalls dazu.

 

GOÄ4 – 2,3 fach – 29,49 €

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken je Behandlungsfall im Zeitraum eines Monats 1-mal abrechenbar bei Unterweisung der Eltern, Betreuer, Vormund.

Sie haben Fragen zur diversen Abrechnungspositionen? Sie benötigen Hilfe bei der Berechnung mit Ihrer Zahnarztsoftware? Gerne bieten wir Ihnen Schulungen in Ihren Praxisräumen an, online oder in unseren Räumlichkeiten. Richtig abrechnen hilft Ihnen möglichst kein Honorar zu verschenken! Sprechen Sie uns an.

Dann sprechen Sie uns an! Tel: 071439653877