Endodontie: Wann übernimmt die GKV die Kosten?</p>
<p>Als Abrechnungsdienstleister ist es uns ein Anliegen, Zahnärzte bestmöglich zu unterstützen. Heute klären wir auf, wann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für endodontische Eingriffe übernimmt.
Schon gewusst wie man endodontische Eingriffe richtig abrechnet?

Endodontie – Wann übernimmt die GKV die Kosten?

Als Abrechnungsdienstleister ist es uns ein Anliegen, Zahnärzte bestmöglich zu unterstützen. Heute klären wir auf, wann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für endodontische Eingriffe übernimmt. 🤝

  1. Leistungsübernahme der GKV nur unter Voraussetzungen der Behandlungsrichtlinie 9
  2. die Prognose zum Erhalt des Zahnes ist dadurch sichergestellt.
  3. Keine Versuchsbehandlungen

Individuelle Leistungen im Blick

Bei speziellen Verfahren oder Techniken in der Endodontie, die über den Standard hinausgehen, können individuelle Vereinbarungen mit den Patienten getroffen werden. Hier ist wichtig zu beachten, dass diese Zusatzleistungen mit dem Patienten besprochen und die Kosten schriftlich vereinbart wurden.#

Richtig vereinbaren und abrechnen für eine reibungslose Abwicklung

Als Abrechnungsdienstleister unterstützen wir Zahnärzte dabei, die Abrechnung so präzise wie möglich zu gestalten. Das hilft nicht nur, eine angemessene Vergütung zu erhalten, sondern auch mögliche Rückfragen seitens der GKV und PKV zu vermeiden.

Fazit: Mit dem richtigen Verständnis für die GKV-Regelungen zur Endodontie können Zahnärzte sicherstellen, dass Regresse vermieden werden und die Kostenabwicklung reibungslos verläuft. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir als Abrechnungsdienstleister gerne zur Verfügung!

Sichern Sie sich ein Praxisworkshop mit uns um genau diese Themen in Ihre Praxis zu implementieren und Ihrem Team Sicherheit im Umgang mit Zuzahlungsleistungen zu geben. Wir helfen Ihnen dabei.

Endodontie abrechnen – im Detail

Wenn mesial und distal des endodontisch zu versorgenden Zahnes noch natürliche Zähne vorhanden sind, handelt es sich um eine „geschlossene Zahnreihe“.

Was ist eine einseitige Freiendsituation?

Der Zahnersatz kann durch die Molaren-Endodontie in seiner Funktion erhalten werden, egal ob es sich um einen festsitzenden oder um einen herausnehmbaren Zahnersatz handelt.

Außerdem gilt für alle endodontischen Maßnahmen:

  • die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze muss gegeben sein.
  • Medikamentöse Einlagen sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt.
  • Die Wurzelkanalfüllung soll das Kanallumen vollständig ausfüllen.
  • Bei pulpentoten Zähnen mit im Röntgenbild diagnostizierter pathologischer Veränderung an der Wurzelspitze ist bei der Prognose kritisch zu überprüfen, ob der der Erhaltung des Zahnes durch konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung unternommen wird. Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind chirurgische Maßnahmen angezeigt.
  • Bei ergänzender parodontalen Läsionen ist die Erhaltung der Zähne im Hinblick auf die Prognose kritisch zu prüfen und ggf. der Zahn zu extrahieren.
  • Generell muss eine gute Prognose zur Behandlung vorliegen, keine “Versuchsbehandlungen“.

 

Fazit

Mit dem richtigen Verständnis für die GKV-Regelungen und Möglichkeiten der privaten Zuzahlung in der Endodontie können Zahnärzte sicherstellen, dass Regresse ausbleiben und die Kostenabwicklung reibungslos verläuft. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir als Abrechnungsdienstleister gerne zur Verfügung! 

Gerade jetzt solltest du dich über diese Richtlinie verinnerlichen und deine endodontischen Behandlungen kritisch prüfen und ggf. Privat vereinbaren.

Gerne unterstützen wir Sie um Ihrer Abrechnung effektiv zu gestalten.

Dann sprechen Sie uns an! Tel: 071439653877