Schon gewusst wie man die Analogie 6 Abs. 1 richtig abrechnet?

Analogie – GOZ Nr. 6 – Gebühren für andere Leistungen

Wir zeigen Ihnen Beispiele und geben Tipps

Immer wieder treten bei der Zahnkostenabrechnung Gebühren für andere Leistungen im Notdienst, bei Vertretungen aber auch während endodontischer Behandlungen auf.

Beispiele hierfür sind die temporäre Wiederbefestigung einer definitiven Krone, Brücke oder eines Inlays. Wie bereits erwähnt treten diese Art von Behandlungen im Notdienst, bei Vertretung und oder während einer endodontischen Behandlung auf.

 

Was wird berechnet?

Sowohl beim gesetzlich versicherten Patienten als auch beim privat versicherten Patienten haben Sie nur eine Möglichkeit. Sie legen sich analog, die zu berechnende Leistungen an.

 

Was ist zu beachten?

1. Wählen Sie eine Leistung, welche den Aufwand der Leistung spiegelt.

2. Wählen Sie bestenfalls Leistungen aus, zu welchen man ggf. problemlos im Eigenlabor Chairside Leistungen anlegen kann.

3. Klären Sie die Patienten über die Kosten und die Analogberechnung auf.

Daraus ergibt sich: Bema Nr. K4 und die GOZ Geb.-Nr. 7070 dienen nur einer semipermanenten Versorgung, daher im Beispiel nicht anwendbar.

Sie haben Fragen zur Analogie? Sie benötigen Hilfe bei der Berechnung mit Ihrer Zahnarztsoftware? Gerne bieten wir Ihnen Schulungen in Ihren Praxisräumen an, online oder in unseren Räumlichkeiten. Richtig abrechnen hilft Ihnen möglichst kein Honorar zu verschenken! 

Dann sprechen Sie uns an! Tel: 071439653877