Schon gewusst wie man GOZ Nr. 20230 richtig abrechnet? 

GOZ Nr. 2030 – Unser Abrechnungstipp für Zahnärzte.

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten- GOZ Nr. 2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten ist je KH/FZ Bereich abrechenbar. Höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig, wenn mindestens eine besondere Maßnahme beim Präparieren und mindestens eine besondere Maßnahme beim Füllen von Kavitäten erbracht wird.

 

Beachten Sie die Dokumentation

Sowohl beim gesetzlich versicherten Patienten als auch beim privat versicherten Patienten haben Sie nur eine Möglichkeit. Sie legen sich analog, die zu berechnende Leistungen an.

  • Anzahl der einbezogenen Zähne
  • Bezug zu welchem Vorgang?
  • Präparieren oder Füllen
  • Anzahl der Maßnahmen

 

Die Leistung ist je Sitzung für eine Kieferhälfte oder ein Frontzahngebiet höchstens…

…einmal für besondere Maßnahmen beim Präparieren
und

…höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechenbar.

Sie benutzen besondere Materialien?
Prüfen Sie ob die Unzumutbarkeitsgrenze erreicht ist!

 

Ein Beispiel

 Sie legen zum Schutz eines benachbarten Zahnes eine Matrize an. So sollten Sie dokumentieren: Anlegen einer Matrize zum Schutz der … benachbarten Zahnhartsubstanz, oder …der benachbarten Verblendung? Dies löst die 2030 für das Präparieren aus.

Nach der Kavitäten Präparation legen Sie eine Teilmatrize an und einen zusätzlichen Keil, darüber hinaus modellieren Sie den Kontaktpunkt mühevoll aus, ggf. haben Sie noch einen Faden gelegt. Dann sollten Sie beispielsweise wie folgt dokumentieren, Anlegen einer Teilmatrize, Adaption eines Keils, Ausformung des Kontaktpunkts im oberen Zahndrittels. Hier sollten Sie auch den Steigerungsfaktor und die Zahnregion beachten!

Schon gewusst?
Prüfen Sie ob die Unzumutbarkeitsgrenze erreicht ist!

Haben Sie Fragen zur Kalkulation solcher Leistungen?
Erbringen Sie einige Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht abgebildet sind?
Benötigen Sie hierfür ein Coaching?

Dann sprechen Sie uns an!